Gemeindeversammlung
Die Einwohnergemeindeversammlung ist das oberste rechtsetzende Organ der Gemeinde, die Legislative, die alle kommunalen Reglemente erlässt. Daneben befindet sie auch über die Jahresrechnung und das Budget, beschliesst Nachtragskredite, hat die Oberaufsicht über alle Gemeindebehörden und Verwaltungszweige und Einiges mehr . Die einzelnen Befugnisse der Gemeindeversammlungen finden sich in § 47 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GemG).
Pro Jahr sind zwei Versammlungen notwendig, und zwar diejenige im Juni zur Genehmigung der Jahresrechnung, sowie diejenige im Dezember zur Genehmigung des Budgets. In Hölstein gibt es traditionellerweise zwei weitere Einwohnergemeindeversammlungstermine, im März und im September. Diese finden allerdings nur statt, wenn beschlussreife Geschäfte vorliegen.
Die Einwohnergemeindeversammlung ist öffentlich. Es dürfen sich jedoch nur in Hölstein stimmberechtigte Personen aktiv einbringen. Nicht Stimmberechtigte dürfen der Versammlung beiwohnen, müssen aber im für die Besucher gekennzeichneten Bereich sitzen. Diese Regelung gilt, damit bei Abstimmungen an der Versammlung für das Wahlbüro klar ist, wer stimmberechtigt ist und wer nicht, da die Stimmenzähler grundsätzlich keine Kenntnis der Stimmberechtigung haben.
Die Einladung zur Gemeindeversammlung muss mindestens 10 Tage im Voraus erfolgen. In Hölstein geschieht dies in Form einer Einladung in der Oberbaselbieterzeitung (OBZ), auf der Gemeindewebseite und via physischer Zustellung in alle Haushaltungen in der die Traktanden, samt Bericht und Antrag des Gemeinderates, ersichtlich sind. Zudem sind detailliertere Informationen, wie zum Beispiel das vollständige Budget oder die vollständige Jahresrechnung, auf der Gemeindeverwaltung erhältlich und auf der Webseite aufgeschaltet. An der Gemeindeversammlung selbst liegen keine Unterlagen auf.
Das Beschlussprotokoll wird auf der Webseite und im Anschlagkasten publiziert.
Das Vollprotokoll, welches den wesentlichen Inhalt sämtlicher Voten enthält, kann auf Anfrage bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
2025
Abgesagt!
| Datum | 24. November 2025 |
| Zeit | 19:00h |
| Ort | Rübmatthalle, Hölstein |
2024
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Fussnote: keine dauernde online Publikation von Voten-Protokollen; nur zeitlich beschränkte Veröffentlichung während der Aktenauflage zur nächsten Gemeindeversammlung
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Aufsichtsstelle Datenschutz BL 2011
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Kontakt
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Gemeindeverwaltung
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Bündtenweg 40
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4434 Hölstein
Dokumente
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| 240617-einladung (PDF, 119.22 kB) | Download | 9 | 240617-einladung |
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