Bekanntmachung rechtliches Gehör; Revision der Bau- und Strassenlinien

24. August 2026

Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes hat der Gemeinderat Hölstein die öffentliche Planauflage zur Revision der Bau- und Strassenlinien vom 21.05.2026 bis zum 20.06.2026 durchgeführt.

Um Eigentümerinnen und Eigentümer, die ausserhalb der Gemeinde wohnen und von der Planungsmassnahme betroffen sind das rechtliche Gehör zu gewähren, erhalten diese eine 30-tägige Einsprachefrist vom 31.08.2026 bis am 01.10.2026. Dasselbe gilt für Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften, die von Gestaltungsbaulinien betroffen sind, welche die Grenzabstände unterschreiten (§ 61 Abs. 3 RBV).

Die Unterlagen können während der ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Hölstein (Bündtenweg 40, 4434 Hölstein) eingesehen werden. Für die elektronische Einsicht sind die Unterlagen dieser Mitteilung angehängt. Einsprachen sind schriftlich und begründet bis spätestens am 01.10.2026 an den Gemeinderat Hölstein einzureichen.

Zugehörige Objekte

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20260423_Hoelstein_BSP_Revision_Mitwirkungsbericht (PDF, 918 kB) Download 0 20260423_Hoelstein_BSP_Revision_Mitwirkungsbericht
20260423_Hoelstein_BSP_Revision_Plan (PDF, 5.87 MB) Download 1 20260423_Hoelstein_BSP_Revision_Plan
20260423_Hoelstein_BSP_Revision_Planungsbericht (PDF, 8.19 MB) Download 2 20260423_Hoelstein_BSP_Revision_Planungsbericht
20260423_Hoelstein_BSP_Revision_Vorpruefungsbericht (PDF, 1.06 MB) Download 3 20260423_Hoelstein_BSP_Revision_Vorpruefungsbericht
Hölstein_Konzept_BSP_20260121 (PDF, 1.41 MB) Download 4 Hölstein_Konzept_BSP_20260121