Parkraumkontrollen Areale Rübmatt und Kirchmatt
Die Gemeinde Hölstein lässt die Parkplätze Kirchmatt und Rübmatt durch die Firma 24 Security GmbH kontrollieren, um für alle gleiche und faire Parkbedingungen sicherzustellen.
Die Einsätze des Sicherheitsunternehmens erfolgen im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags mit der Gemeinde. Zeitpunkt und Ort der Kontrollen werden eigenständig durch das Sicherheitsunternehmen festgelegt. Probleme mit falsch parkenden Autos auf dem ganzen Gemeindegebiet können unabhängig von diesen Kontrollen jederzeit der Verwaltung gemeldet werden.
Es gelten folgende Regeln: Parkieren ist nur mit Parkkarte erlaubt, die maximale Parkdauer beträgt 6 Stunden (ausgenommen Fahrzeuge mit gültiger Parkkarte). Kontrollen finden werktags (Montag–Freitag, ohne Feiertage) zwischen 07:00 und 19:00 Uhr statt.
Im Zusammenhang mit der Parksituation auf den beiden Arealen weist der Gemeinderat darauf hin, dass das Parkieren auf Trottoirs gemäss den geltenden strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht zulässig ist. Diese Regelung dient insbesondere der Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger – darunter Kinder sowie mobilitätseingeschränkte Personen – und gewährleistet, dass die Gehwege jederzeit frei und sicher benutzbar bleiben. Dabei spielt es keine Rolle, ob in der Turnhalle Rübmatt eine Veranstaltung ist oder nicht. Die Parkierungsregeln müssen jederzeit eingehalten werden.
Die Haltung der Gemeinde in solchen Fällen ist klar: Werden falsch parkierte Fahrzeuge auf den Arealen Rübmatt und Kirchmatt festgestellt, erfolgt eine Busse gestützt auf die Ordnungsbussenverordnung sowie das Strassenverkehrsgesetz. Die Kontrollen erfolgen nach festgelegten Grundsätzen. Dazu gehört unter anderem, dass zunächst eine Lagebeurteilung vorgenommen wird und Fahrzeuge je nach Situation mit einer kurzen Karenzfrist berücksichtigt werden können – etwa für kurzfristige Lade- und Entladetätigkeiten. Offensichtlich widerrechtlich parkierte Fahrzeuge, beispielsweise auf Trottoirs, werden in der Regel unmittelbar gebüsst. Mehrere Kontrollen pro Tag dienen dabei nicht der mehrfachen Ahndung, sondern der Überprüfung von länger abgestellten Fahrzeugen.
Ausgesprochene Parkbussen erfolgen entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ein nachträglicher Erlass ist aus Gründen der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit nicht möglich.
Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Mitarbeit.