Winterdienst
Um Unfälle auf verschneiten und vereisten Strassen zu vermeiden, werden grundsätzlich Salz oder im selteneren Fall Splitt eingesetzt – «so viel wie nötig und so wenig wie möglich». Dies hat zur Folge, dass es nicht möglich ist, sämtliche Verkehrsflächen in der Gemeinde zu jeder Zeit schnee- und eisfrei zu halten.
Für den Winterdienst der Gemeinde gilt folgendes:
- Bei Schneefall werden die Strassen grundsätzlich gepflügt und gesalzen oder gesplittet. Die Strassen werden nach unterschiedlichen Prioritäten wie Gefälle, Quartiererschliessung und Quartierstrasse behandelt. Die Bevölkerung wird gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen zu parkieren – der Schneepflug benötigt für die Durchfahrt mind. 3.5 m Breite.
- Bei Eisbildung (Eisregen) werden alle mit Hartbelag versehenen öffentlichen Wege und Strassen gesalzen.
- Besteht Gefahr, dass Schnee und Eis von den Dächern auf öffentliche Strassen oder Wege herunterfallen könnten, so sind durch die Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (§ 36 des Reglements über die öffentliche Ruhe und Ordnung der Gemeinde).
Da die Winterdienstfahrzeuge bei Schneefall und Eisbildung mit den gleichen widrigen Witterungsverhältnissen konfrontiert sind wie alle übrigen Verkehrsteilnehmenden, kann sich der Einsatz der Gemeinde verzögern. Wir bitten deshalb alle Verkehrsteilnehmenden, sich den jeweiligen Strassenverhältnissen anzupassen.