Ersatzwahl Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde prüft in Zusammenarbeit mit einer beauftragten Firma, ob eine Person oder eine Familie Anspruch auf Sozialhilfe (Existenzsicherung) hat. Die Sozialhilfebehörde besteht aus drei Personen. Jährlich finden ca. 10 Sitzungen statt. Aufgrund des Austritts von Frau Noemi Grüter steht eine Ersatzwahl an, für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zum 31. Dezember 2028. Sind Sie motiviert und haben Interesse, in der Sozialhilfebehörde mitzuwirken? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme resp. schriftliche Mitteilung bis spätestens am 5. Dezember 2025 auf info@hoelstein.ch. Für die Zusammensetzung der Behörde ist es nicht nötig, einem sozialen Berufsfeld zu entstammen. Auch ergänzende Perspektiven sind hilfreich. Interessierte müssen jedoch bereit sein, sich in die gesetzlichen Grundlagen einzuarbeiten. Für Fragen steht Ihnen der Gemeindeverwalter, Herr Pascal Liederer, gerne zur Verfügung (Tel. 061 956 90 00). Die Ersatzwahl wird an einer Sitzung der Wahlbehörde (Gemeinderat) im Dezember vorgenommen. Der Antritt der neuen Person in der Sozialhilfebehörde erfolgt am 1. Januar 2026 oder nach Vereinbarung.