Kanton Basel-Landschaft erlässt Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.
Allgemeine Lage
Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden sehr trocken. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. Die Waldbrandgefahrenstufe wird daher per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, auf Stufe 4 (gross) angehoben.
Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahme per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:
- Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.). Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht. Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)