27. April 2026

In Hölstein gibt es z.B. bei der Kirchgasse-Ribigasse und Langenbaumweg-Ribigasse sogenannte Trottoirüberfahrten. Diese sind als Trottoir ausgebildete Verkehrsflächen, die längs einer Hauptfahrbahn und quer über eine einmündende Strasse führen. Sie sind auf beiden Seiten mit einer Niveaudifferenz von der Fahrbahn abgegrenzt. Bei solchen Überfahrten gelten folgende, allgemeine Hauptregeln:

  • Fussgänger haben auf Trottoirüberfahrten Vortritt gegenüber dem Verkehr, der das Trottoir überquert.
  • Der Rechtsvortritt ist in diesem Fall aufgehoben.
  • Wer aus der Querstrasse kommt, muss sowohl dem Fussgänger als auch dem Verkehr auf der Hauptfahrbahn den Vortritt lassen. Dabei muss man prinzipiell hinter dem Trottoir warten.
  • Wer von der Hauptfahrbahn in die Querstrasse einmünden will, muss dem Fussgänger den Vortritt lassen.

Wichtig ist auch, dass die Fussgänger auf dem Trottoir zu ihrer eigenen Sicherheit den Verkehr beobachten und die Trottoirüberfahrt vorsichtig benützen.