Sperrung Fussgängersteg über Frenke

13. April 2026

Wiederholt wurden die Verwaltung und der Werkhof auf den maroden Zustand des Fussgängerstegs über der Frenke, nördlich der «Gwaagenbrücke», angesprochen. Der Fussgängersteg verbindet die Bachparzelle (Eigentümerin Kanton) mit der Parzelle 5 (privater Eigentümer).

Die Gemeinde ist für den Unterhalt nicht zuständig, da sie nicht Eigentümerin der Parzellen ist. Der Gemeinderat sieht keinen direkten Nutzen der Fussgängerverbindung für eine breite Öffentlichkeit. Eine Übernahme der Brücke ins Eigentum und Unterhalt der Gemeinde rechtfertigen sich nicht. Ebenso sieht das kantonale Tiefbauamt keinen direkten Nutzen für die Bewirtschaftung der Bachparzelle und hat deshalb kein Interesse, den Steg zu erhalten. Das Tiefbauamt schlägt vor, den Fussgängersteg zurückzubauen.

Aus Sicherheitsgründen wird der Fussgängersteg per sofort geschlossen. Die Häuserzeile westlich der Frenke ist für Fussgänger wie bereits bestehend über die «Gwaagenbrücke» und die «Lindenbrücke» erschlossen.