Bürgergemeinde

Die Bürgergemeinde hat gemäss kantonalem Gemeindegesetz folgende Aufgaben:

  • Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht
  • Sie fördert die Heimatverbundenheit und unterstützt kulturelle Bestrebungen.
  • Sie bewirtschaftet ihren Wald nach fachmännischen Grundsätzen.
  • Sie hält ihren Grundbesitz gegen angemessene Entschädigung für öffentliche Zwecke zur Verfügung.
  • Sie gibt sich im Rahmen der Gesetzgebung die zweckdienliche Organisation und bestellt die Behörden, die Kontroll- und Hilfsorgane.
  • Sie führt den Gemeindehaushalt nach den Grundsätzen einer gesunden Finanzverwaltung.

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