Öl- und Gasfeuerungskontrolle

Öl- und Gasfeuerungskontrolle
22. Sept. 2025
In der Heizperiode 2025/26 werden die folgenden Liegenschaften durch den amtlichen Feuerungskontrolleur überprüft:

− alle Gebäude an der Westseite der Hauptstrasse inkl. Steinenweg und Fürhaldenweg 
− alle Gebäude an der Südseite der Bennwilerstrasse sowie die anschliessenden Quartiere bis und mit Oberfeld, Neumatt und Stutz

Die Liegenschaftsbesitzer werden rechtzeitig über den genauen Kontrolltermin durch das Kaminfegerunternehmen Benno Koller, Hölstein, informiert. Die Kontrollgebühr von CHF 70.00 (einstufige Anlage) wird direkt erhoben. Mit dieser Kontrolle können auch private Service-Firmen beauftragt werden. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, kann ab sofort bis längstens 31. Oktober bei der Gemeindeverwaltung das vorgeschriebene Rapportformular abholen, wo auch gleichzeitig eine Gebühr von CHF 45.00 zu entrichten ist. Diese Gebühr ist geschuldet für die Administration und Datenaufbereitung für das Lufthygieneamt; bei der Kontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur ist sie in der Kontrollgebühr von CHF 70.00 bereits enthalten. Zu den CHF 45.00 kommen die individuellen Kosten einer privaten Service-Firma hinzu. Eine solche private Kontrolle muss bis spätestens 31. Mai 2026 erfolgt und das Rapportformular beim amtlichen Feuerungskontrolleur wieder eingereicht sein. 

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