Gemeindewahlen 2024

Gemeindewahlen 2024
23. Okt. 2023
Nächstes Jahr stehen die periodischen Neuwahlen in den Gemeinden an. Das Gesetz über die politischen Rechte (GpR) bestimmt, dass die Gemeindewahlen vom Gemeinderat angeordnet werden. Aufgrund der Terminempfehlung der Landeskanzlei werden vom Gemeinderat folgende Wahl- und Eingabetermine festgelegt:

Neuwahlen für die Amtsdauer vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028:
03.03.2024 Gemeinderat und Bürgerrat
14.04.2024 allfällige Nachwahl Gemeinderat und Bürgerrat
09.06.2024 Gemeindepräsidium, Bürgergemeindepräsidium und Geschäfts- und
Rechnungsprüfungskommission
30.06.2024 allfällige Nachwahlen für die am 09.06.2024 nicht gewählten Mandatsträger/innen

Folgende Gemeinderäte und Gemeinderätinnen stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung:
- Andreas Appenzeller
- Andrea Heger-Weber
- Kurt Karrer
- Brigitte Maurer
- Marina Saladin
- Andreas Schäfer

Rolf Tschudin stellt sich nach drei Amtsperioden nicht mehr zur Wiederwahl.

Folgende Personen stellen sich für eine Wiederwahl im Bürgerrat zur Verfügung:
- Felix Degen
- Reto Grossmann
- Walter Schori
- Peter Weisskopf

Christian Maurer (seit 2005 im Bürgerrat) stellt sich nicht mehr zur Wiederwahl. Mit Frau Nadja Siegenthaler hat sich bereits eine Person für das frei werdende Amt gemeldet.

In der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission tritt die aktuelle Präsidentin, Frau Claudia Haas (seit 2006 in der GRPK), zurück. Weitere Informationen, wer sich von den restlichen Mitgliedern in der kommenden Legislaturperiode zur Wiederwahl stellt, folgen im 1. Quartal 2024.

Neuwahlen für die Amtsdauer vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028:
09.06.2024 Schulrat
30.06.2024 allfällige Nachwahl Schulrat

Folgende Mitglieder des Schulrats stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung:
- Rahel Abitabile
- Hannes Vincez
- Chiara Vögtlin

Die aktuelle Präsidentin des Schulrats, Frau Monika Meier, stellt sich nach drei Amtsperioden nicht mehr zur Wiederwahl. Ergänzend wählt der Gemeinderat ein Mitglied des Schulrates aus seiner Mitte.

Wahlverfahren
Sämtliche Mandatsträger/innen werden nach dem Majorzsystem (Mehrheitswahl) gewählt.

Stille Wahl
Die Stille Wahl ist möglich bei der Wahl
- des Gemeindepräsidiums
- des Schulrats
- der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission

Eine Stille Wahl kommt zustande, wenn sich maximal gleich viele Personen wie Sitze zu vergeben sind, gemeldet haben.

Meldefrist
Unabhängig von den sich zur Wiederwahl stellenden Personen und den frei werdenden Ämtern können sich interessierte Personen für ein Amt bei der Gemeindeverwaltung melden bis spätestens:
02.01.2024 für den Gemeinderat und Bürgerrat für die Wahl vom 03.03.2024
11.03.2024 für die allf. Nachwahl Gemeinderat und Bürgerrat vom 14.04.2024
08.04.2024 für das Gemeindepräsidium und Bürgergemeindepräsidium für die Wahl vom 09.06.2024
08.04.2024 für den Schulrat und die GRPK für die Wahl vom 09.06.2024
17.06.2024 für die allf. Nachwahl Gemeindepräsidium für die Wahl vom 30.06.2024
17.06.2024 für die allf. Nachwahl Schulrat und GRPK für die Wahl vom 30.06.2024

Die Einhaltung der Fristen ermöglicht es der Gemeindeverwaltung, ein neutrales Informationsblatt mit einer Liste der offiziell gemeldeten Kandidaturen zu erstellen und mit den Wahlunterlagen zu verschicken. Wichtig: Wählbar sind neben den gemeldeten Kandidaturen alle in Hölstein stimmberechtigten Personen. Durch den Gemeinderat werden die Mitglieder für die Bau- und Planungskommission, die Umweltkommission, das Wahlbüro und die Sozialhilfebehörde gewählt. Weitere Informationen dazu folgen Anfangs 2024.

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