Gebührenanpassung beim Wasser und Abwasser per 1. Januar 2024
Gebührenanpassung beim Wasser und Abwasser per 1. Januar 2024
02. Okt. 2023
Die Gemeindeversammlung vom 30. November 2020 hat einer Vereinheitlichung des Systems der Gebührentarife zugestimmt. Seither kommt eine Spannweite eines Gebührenrahmens zur Anwendung. Der Gemeinderat kann innerhalb dieser Grenzen den effektiv geltenden Tarif festlegen.
Die Gemeindeversammlung vom Juni 2023 hat wiederum ein neues Wasserreglement abgenommen (Inkraftsetzung per 1. Januar 2024). Dabei wurde nebst einer Erweiterung der Spannweite einem Rabattierungssystem in der Grundgebühr zugestimmt. Bei einem Wasserverbrauch von 1 bis 50 m3 erhält jeder Haushalt eine Reduktion von 20 % auf die Grundgebühr. Bei einem Wasserverbrauch von 51 bis 100 m3 erhält jeder Haushalt noch eine Reduktion von 10 % auf die Grundgebühr.
Der Gemeinderat hat bereits im Juni darauf hingewiesen, dass sich bei den Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Gebührenanpassungen ab-zeichnen. Im Zuge des Budgetprozesses 2024 fand nun eine vertiefte Analyse statt.
Gestützt auf die Entscheide der Gemeindeversammlungen werden die Gebühren nun angepasst. Damit sich die Nettobelastung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Hölstein auf der Wasserrechnung grösstenteils ausgleicht, werden nebst der nötigen Erhöhung der Wassergebühren diejenigen für das Abwasser gesenkt.
Wasserreglement
Wegen hoher Investitionstätigkeit der Wasserversorgung ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich.
- Die Mengengebühr beträgt neu CHF 2.75 pro m3 Wasser (alt CHF 2.50)
- Die Grundgebühr beträgt neu CHF 200.00 pro Jahr (alt CHF 175.00)
Abwasserreglement
Die laufenden Kosten können mit den heutigen Gebühreneinnahmen gedeckt werden. Grössere Investitionen stehen nicht an.
- Die Mengengebühr beträgt neu CHF 1.20 pro m3 Wasser (alt CHF 1.60)
- Die Grundgebühr beträgt neu CHF 80.00 pro Jahr (alt CHF 90.00)
Die Gemeindeversammlung vom Juni 2023 hat wiederum ein neues Wasserreglement abgenommen (Inkraftsetzung per 1. Januar 2024). Dabei wurde nebst einer Erweiterung der Spannweite einem Rabattierungssystem in der Grundgebühr zugestimmt. Bei einem Wasserverbrauch von 1 bis 50 m3 erhält jeder Haushalt eine Reduktion von 20 % auf die Grundgebühr. Bei einem Wasserverbrauch von 51 bis 100 m3 erhält jeder Haushalt noch eine Reduktion von 10 % auf die Grundgebühr.
Der Gemeinderat hat bereits im Juni darauf hingewiesen, dass sich bei den Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Gebührenanpassungen ab-zeichnen. Im Zuge des Budgetprozesses 2024 fand nun eine vertiefte Analyse statt.
Gestützt auf die Entscheide der Gemeindeversammlungen werden die Gebühren nun angepasst. Damit sich die Nettobelastung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Hölstein auf der Wasserrechnung grösstenteils ausgleicht, werden nebst der nötigen Erhöhung der Wassergebühren diejenigen für das Abwasser gesenkt.
Wasserreglement
Wegen hoher Investitionstätigkeit der Wasserversorgung ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich.
- Die Mengengebühr beträgt neu CHF 2.75 pro m3 Wasser (alt CHF 2.50)
- Die Grundgebühr beträgt neu CHF 200.00 pro Jahr (alt CHF 175.00)
Abwasserreglement
Die laufenden Kosten können mit den heutigen Gebühreneinnahmen gedeckt werden. Grössere Investitionen stehen nicht an.
- Die Mengengebühr beträgt neu CHF 1.20 pro m3 Wasser (alt CHF 1.60)
- Die Grundgebühr beträgt neu CHF 80.00 pro Jahr (alt CHF 90.00)