Erhebliche Waldbrandgefahr – beim Feuer machen ist Vorsicht geboten
Erhebliche Waldbrandgefahr – beim Feuer machen ist Vorsicht geboten
27. Juni 2025
Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3). Offene Feuer sollten nur in festen Feuerstellen entfacht und das Feuer stets im Auge behalten werden.
Bei «erheblicher» Waldbrandgefahr (Stufe 3, waldbrandgefahr.ch) können Flächenbrände entstehen. Die Streuschicht kann sich sehr leicht entzünden. Kronenfeuer sind im Nadelholz oder bei niedrigen Baumgruppen sowie an Hanglagen möglich. Flugfeuer sind mit Wind möglich, insbesondere in Nadelholzbeständen.
Das Amt für Wald und Wild beider Basel ruft die Bevölkerung deshalb zum vorsichtigen Umgang mit Feuer auf und bittet um die Einhaltung der folgenden Verhaltensweisen:
• Benutzen Sie beim Grillieren immer fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées.
• Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Bei starkem Wind kein Feuer entfachen.
• Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut.
• Keine Raucherwaren wegwerfen.
Weitere Informationen und entnehmen Sie beiliegender Medienmitteilung vom Amt für Wald und Wild beider Basel.
Bei «erheblicher» Waldbrandgefahr (Stufe 3, waldbrandgefahr.ch) können Flächenbrände entstehen. Die Streuschicht kann sich sehr leicht entzünden. Kronenfeuer sind im Nadelholz oder bei niedrigen Baumgruppen sowie an Hanglagen möglich. Flugfeuer sind mit Wind möglich, insbesondere in Nadelholzbeständen.
Das Amt für Wald und Wild beider Basel ruft die Bevölkerung deshalb zum vorsichtigen Umgang mit Feuer auf und bittet um die Einhaltung der folgenden Verhaltensweisen:
• Benutzen Sie beim Grillieren immer fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées.
• Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Bei starkem Wind kein Feuer entfachen.
• Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut.
• Keine Raucherwaren wegwerfen.
Weitere Informationen und entnehmen Sie beiliegender Medienmitteilung vom Amt für Wald und Wild beider Basel.
2025-06-26 Waldbrandgefahr_def-1
(61 kB)